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Hüttenübernachtung in Zeiten der Corona-Pandemie

AM 01.07.2020 

Die neuen Regeln und Vorgaben aufgrund von Covid-19 lassen auch Bergsteiger und Wanderer mit vielen Fragen zurück. Was ist erlaubt, worauf muss ich achten, welche Hütten sind geöffnet? Eine Zusammenfassung der aktuellen Regeln des DAV.

Hüttenübernachtung Corona

Ferienzeit, sonnige Sommertage und Reisewarnung für viele Länder: Viele Menschen zieht es aktuell in die Alpen. Planung und gegenseitige Rücksichtnahme sind deshalb gerade in Zeiten der Pandemie ein absolutes Muss. Doch bei den unterschiedlichen Empfehlungen und Regulierungen ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen des Deutschen Alpenvereins für Wanderer und Bergsteiger, die Hüttenaufenthalten in den bayerischen oder österreichischen Bergen planen (Stand 29. Juni 2020), zusammengefasst:

Hat die Hütte überhaupt geöffnet?

Bereits seit Mai haben bayerische und österreichische Hütten wieder geöffnet. Die Grenze zu Österreich ist seit dem 15. Juni wieder ohne Kontrollen passierbar. Ob nur der Tagesbetrieb oder eine Übernachtung auf den Hütten möglich ist, hängt von den Richtlinien und deren möglicher Umsetzung auf der jeweiligen Hütte ab. Hier hat der DAV eine Liste aller bewirtschafteter Alpenvereinshütten zusammengestellt, die Auskunft gibt, inwieweit die jeweilige Hütte momentan geöffnet hat. Die Liste wird laufend aktualisiert. Der DAV empfiehlt trotzdem, sich vor einer Tour telefonisch oder auf der jeweiligen Website bei der Hütte zu erkundigen. 

Almhütte in den Bergen

Was gibt es bei Hüttenübernachtungen zu beachten?

Seit 17. Juni dürfen auf allen Hütten in Bayern bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen - ohne Mindestabstand - in einem Schlaflager oder Zimmer übernachten und gemeinsam die sanitären Einrichtungen nutzen. Die Gruppe muss allerdings zusammen reserviert haben oder gemeinsam eine Tour unternehmen, zum Beispiel im Rahmen einer Sektionsveranstaltung. In Österreich müssen Personen, die nicht im gemeinsamen Hausstand leben auch in den Schlaflagern 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen halten. Eine Ausnahme gilt bei Trennwänden, die einige Hütten – wie zum Beispiel die Lizumerhütte in Tirol – mittlerweile errichtet haben.

Muss ich meine Übernachtung reservieren?

Für Bayern und Österreich gilt: Es gibt eine uneingeschränkte Reservierungspflicht. Weil die Übernachtungskapazitäten beschränkt sind, gibt es ohne vorherige Anmeldung keinen Schlafplatz. Je nach Hütte müssen Gäste einen eigenen wärmenden Schlafsack (keinen Hüttenschlafsack) und Bett- sowie Kissenbezug im Rucksack haben. Alpenvereinsdecken werden nicht ausgegeben. Details dazu gilt es vor der Tour mit den Wirtsleuten abzustimmen.

Den passenden Schlafsack findest du hier.

Übernachtung in Almhütte

Was gibt es auf der Hütte zu beachten?

Jede alpine Unterkunft hat andere bauliche Voraussetzungen und muss die Vorgaben der Behörden anders umsetzen. Gäste sollten sich auf Laufwege, Zeitpläne – beim Abendessen oder Frühstück – sowie weitere individuelle Vorsichtsnahmen einstellen. In Bayern gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht wie in Restaurants. Der Mund-Nasen-Schutz muss immer getragen werden, wenn der Tisch verlassen wird, selbst auf der Terrasse. Zudem gilt ein allgemeiner Mindestabstand von 1,5 Metern. In Österreich beträgt der Mindestabstand 1 Meter. Im gesamten Bereich um und in österreichischen Hütten besteht keine Mund-Nasen-Schutz Pflicht für Gäste. 

Und was sagt der Alpenverein?

DAV-Präsident Josef Klenner erklärt: „Uns haben in den letzten Wochen viele beunruhigende Nachrichten erreicht, dass Bergwiesen zu weitläufigen Picknickplätzen umgewandelt werden und mehr und mehr Leute verbotenerweise mit Zelt in die Berge ziehen. Die Öffnung der Grenzen und die weitere Erhöhung der Hütten-Kapazitäten wird diesen Nutzungsdruck reduzieren, davon bin ich überzeugt", so der Präsident. Die Übernachtung auf einer Hütte sei immer noch die umweltverträglichste Möglichkeit, eine Nacht in den Bergen zu verbringen.

Verpflegung bei Hüttenübernachtung

Auch an die Hüttenwirtsleute gilt es zu denken: „Alpenvereinsmitglieder dürfen sich auf unseren Hütten selbst versorgen, daran ändert sich auch in Coronazeiten nichts", so DAV-Vizepräsident Roland Stierle. Allerdings haben Hüttenwirtsleute in diesem Jahr mit ganz besonderen Belastungen zu kämpfen: Zum einen stehen in den meisten Hütten nur verringerte Übernachtungskapazitäten zur Verfügung, zum anderen haben die Hüttenwirtsleute einen sehr viel höheren Aufwand, da zum Beispiel die Waschräume nach jeder Gruppe wieder gereinigt werden müssen. "Wir regen unsere Mitglieder deshalb dazu an, in diesem Jahr möglichst auf die Selbstversorgung zu verzichten und stattdessen die Speisen und Getränke auf der Hütte zu bestellen", so der Vizepräsident. Auf diese Weise unterstütze man die Wirtsleute in dieser schwierigen Zeit am besten.